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König Ottokar der II. von Böhmen war es, der 1268 das Hausbraurecht erteilte, mit dem jeder Bürger sein eigenes Bier brauen durfte.
Um 1504 existierten in Zittau 195 Bierhöfe, also Häuser die von ihrem Braurecht Gebrauch machten. Allein in der Johannisstraße, der früheren Kohlgasse, gab es in der Mitte des 16. Jahr-hunderts 12 Bierhöfe. Die Gründung des Bierhofes an dieser Stelle ist mit Sicherheit seit dem Jahr 1540 nachzuweisen. Besitzer des Bierhofes Nr. 433 war damals Valten Möller. Er war 1517 im Zittauer Stadtrat und in seiner Nachfolge Tobias
Schnürer, seit 1548 Lehrer, später Schulmeister, Ratsherr und Stadtrichter.
Somit kann auf eine über 460jährige Gasthoftradition an diesem Ort verwiesen werden.
Der Name "Klosterstüb´l" lässt sich durch die Nähe des ehemaligen Franziskanerklosters erklären, heute ist darin das Stadtmuseum untergebracht. In diesem Bierhof dürften aber kaum die Mönche vom nahe gelegenen Kloster gezecht haben, dafür war ihr Geldbeutel zu schmal oder gar nicht vorhanden. Der Franziskaner-Orden war ein armer Orden und nur auf Spenden angewiesen. Der Volksmund sagte nicht umsonst, die Franziskaner seien Bettelmönche. Im Kloster-stüb´l dürften vielmehr die Zittauer Stadt- und Klosterbesucher ihre Tage und Abende verbracht haben. Ein anderer Grund, warum im Klosterstüb´l kaum Mönche verkehrt haben, ist die Reformation gewesen. 1543 ging das Klosterleben der Mönche im Franziskanerkloster zu Ende und erst in dieser Zeit ist das Klosterstüb´l aus zwei Bierhöfen gegründet worden.
Zur Geschichte über die Nutzung der Johannisstraße 4 als Gaststätte existieren die ersten Dokumente aus dem Jahre 1873. Danach ist der erste nachzuweisende Gastwirt in der Johannisstraße 4 Ernst Friedrich Hartmann. Er stellte am 5. Mai 1873 an den Stadtrat zu Zittau den Antrag auf die Erteilung einer so genannten
"Restaurations-concession", um der Stadt eine "anständige Restauration für den Bürgerstand" bieten zu können. Am 30. Juni 1874 wurde ihm diese erteilt.
Max Grunert erwarb das Gebäude im Jahr 1911. Da das Lokal gut besucht war, kaufte Grunert schließlich im Jahre 1916 das nebenstehende Gebäude mit der Hausnummer 6. So kam es zur Verschmelzung der Johannisstraße 4 und 6.
Aus diversen Schreiben, die von Max Grunert noch existieren geht hervor, dass er ein geschäftstüchtiger Kaufmann gewesen sein muss. Er nahm es auch mehrfach in Kauf, Strafen zu bezahlen, um das
"Klosterstüb´l" möglichst attraktiv für seine Gäste zu gestalten. So wurde er beispielsweise dafür bestraft, dass er unerlaubter Weise im Jahre 1921 in seinem Lokal eine Wiener Musikkapelle auftreten ließ, oder dafür, dass seine Gäste zu später Stunde die Nachtruhe der Stadt störten. Außerdem legte er ohne Genehmigung einen Schweinestall an.
Aus der Zeit zwischen 1941-42 ist bekannt, dass eine Liste aufgestellt wurde, die selektierte, welche Gastwirtschaft bestehen bleiben dürfe und welche für Wohnzwecke vom Personal für die Kriegswirtschaft eingesetzt werden müsse. Das
"Klosterstüb´l" durfte als eine von 53 Gaststätten von insgesamt 119 in Zittau und Umgebung weiterhin bestehen.
In den 50er und 60er Jahren wurde das "Kloster-stüb´l" Privat und in Kommission bewirtschaftet. Im Jahr 1976 wurde diese altehrwürdige Gaststätte durch die Handelsorganisation (HO) Zittau übernommen, renoviert und betrieben.
1989 übernahm Frank Hilprecht mit Mut und Tatendrang das Lokal und betrieb es bis 2001. Durch den nachfolgenden Leerstand kam es zu einem dramatischen Verfall des Hauses, einschließlich der Gast- und Küchenräume.
Seit dem 16.12.2003 befindet sich das “Klosterstüb´l” im Besitz der Wohnbau-gesellschaft Zittau. Mit Eigenmitteln und Zuschüssen von Stadt, Land und Bund wurde im Herbst 2004 mit der Sanierung, dem Umbau und der Rekonstruktion begonnen.
Anlässlich der 750-Jahr-Feier Zittaus wurde das "Klosterstüb´l" am 1. Juli 2005 durch den Oberbürgermeister der Stadt Zittau, Herrn Arnd Voigt eröffnet.
Quellen: Stadtarchiv Zittau und Christian-Weise-Bibliothek (Altbestand)
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